Manifest

der freien Horde zu Soest

~ Caterva Libera Susato ~ 

 

Die freie Horde zu Soest (Caterva Libera Susato) versteht sich als reine Interessengemeinschaft und ist kein Verein.

 

Innerhalb der Gruppe gibt es keine Hierarchie. Jeder Teilnehmer der Gruppe ist gleichberechtigt.

 

Die freie Horde zu Soest repräsentiert bei Aktivitäten mit Genehmigung des Bürgermeisters der Stadt Soest durch das Tragen des Soester Schlüssel im Wappen und Heraldik die Stadt Soest. Die Zugehörigkeit zur Gruppe wird durch das Tragen eines Waffenrocks oder eines Gürtelbanners dargestellt.

 

Im Mittelpunkt der freien Horde steht die Darstellung einer mittelalterlichen Gruppe bei der Veranstaltung „Gaudium in Susato“. Hinzu kommen gemeinsame Aktivitäten wie Marktbesuche, Schauspielerei, Stammtisch etc. Im Mittelpunkt der Gruppe steht grundsätzlich der Spaß an gemeinsamen Aktivitäten und bei Besuchen in anderen Städten für unsere Stadt zu werben.

 

Jede volljährige Person kann der Gruppe beitreten und an Aktivitäten der Caterva Libera Susato teilnehmen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und es entstehen keine Verpflichtungen, an Aktivitäten der Gruppe teilzunehmen. Anfallende Kosten bei Aktivitäten wie z.B. Fahrtkosten sind von jeder Person selbst zu tragen. Jeder kann zu jedem Zeitpunkt ohne Frist oder Angabe von Gründen aus der Gruppe austreten, die mündliche Aussage ist dazu ausreichend.

 

Für Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen die Gruppe teilnimmt, ist eine an das Mittelalter angelehnte Gewandung Voraussetzung. Die Kosten der Beschaffung sind von jeder Person selbst zu tragen.

 

Die Gruppe trifft sich regelmäßig einmal monatlich an jedem 3. Samstag des Monats ab 19 Uhr in der Gaststätte „Im Osterkamp“ (Änderungen vorbehalten) in entsprechender Gewandung zum Stammtisch. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, sondern jeder Person freigestellt. Interessierte Personen sind herzlich willkommen.

 

Die Kosten und Aufwand für Anschaffung und Herstellung von Gegenständen sind von jeder Person selbst zu tragen und verbleiben im Besitz der jeweiligen Person, auch wenn diese zum Zweck der Nutzung durch die Gruppe dienen. Die Kosten für gemeinsame Anschaffungen, die ausschließlich der Nutzung durch die Gruppe dienen (als Beispiel: Herstellung von Wappen), werden in der Gruppe beschlossen und den Kosten entsprechend aufgeteilt.

 

Susato, am 19. Tage des Monats Oktober im Jahre 2007

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